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THEMEN


Das Team des VPK-Bundesverbandes  
     
VPK im Gespräch  
     
Privat-wirtschaftliche Träger im SGB II und SGB XII  
     
VPK-Seminar "Auf dem Weg zur ersten Kita"  
     
Regelmäßige Prüfung sozialer Einrichtungen  
     
Fachausschuss Kindertagesbetreuung in Stuttgart gegründet  
     
Stellungnahme von Prof. Dr. Münder zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.01.2009  
     
2010: 23% der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung  
     
Neuer Flyer "Kitas im VPK"  
     
Der VPK - Selbstverständnis und Ziele  
     

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VPK - Bundesverband
privater Träger der freien
Kinder-, Jugend- und
Sozialhilfe .e.V.

Mühlendamm 3
10178 Berlin

Tel. (030) 42859656
Fax. (030) 42859657


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Sehr geehrte Damen und Herren,

     

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) freut sich, Ihnen heute die erste Ausgabe des VPK-Newsletters zu übersenden. Mit dem Newsletter möchten wir Sie fortan regelmäßig über aktuelle Themen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe informieren und Ihnen zudem Einblicke in unsere konkrete Arbeit geben.

 

Im Mittelpunkt der Arbeit der vergangenen Wochen standen konkrete Fragen zur Ausgestaltung der Regelungen im Sozialgesetzbuch. So wirft nicht nur die im Regierungsentwurf zum SGB II und SGB XII derzeit geplante Ungleichbehandlung privat-wirtschaftlicher Träger Fragen auf. Auch die Kontrolle von Dienstleistungen sozialer Einrichtungen rückt seit der Berliner "Maserati-Affäre" zunehmend in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Im Bereich der Kindertagesbetreuung zeigen aktuelle Probleme unserer Mitglieder, u.a. in Rheinland-Pfalz, einmal mehr, dass der Weg zu einer Gleichbehandlung noch lange nicht geebnet ist. Hier ist zu klären, welche Schritte ergriffen werden müssen, um die Verantwortlichen auf Landesebene von der Notwendigkeit privat-wirtschaftlichen Engagements und einer hiermit verbundenen gleichberechtigten finanziellen Förderung zu überzeugen.

 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und würden uns freuen, auch über dieses Medium mit Ihnen in einen Dialog zu treten. Über Ihre Anregungen und Fragen freuen wir uns!

 

Eine frohe und besinnliche Vorweihnachtszeit wünscht Ihnen

 

Ihr VPK Bundesverband e.V.

 

Das Team des VPK-Bundesverbandes

 

Der VPK-Bundesverband e.V. setzt sich aus dem Präsidium mit seinem Präsidenten Michael W. Budig, den beiden Vizepräsidenten Martin Adam und Hermann Hasenfuß sowie den Fachreferenten Werner Schipmann und Sophia Reichardt zusammen. Sonja Tutewohl ist Ansprechpartnerin in der Berliner Geschäftsstelle des Bundesverbandes. Das gesamte Team steht für Ihre Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung!

 

VPK im Gespräch

 

Der Austausch mit den Mitgliedsverbänden, der regelmäßige Kontakt zu Vertretern des Bundestages sowie den zuständigen Mitarbeitern der für den VPK relevanten Ministerien sind die Säulen der Verbandsarbeit. Im Herbst standen und stehen auch wieder verschiedene Gespräche im Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an.

 

Michael W. Budig, Martin Adam, Werner Schipmann und Sophia Reichardt sprachen mit Herrn Lutz Stroppe, dem Leiter der Abteilung "Kinder und Jugend" im BMFSFJ, sowie dessen Referenten Stefan Haddick über wichtige Themen der Kinder- und Jugendhilfe. Erörtert wurde die aktuelle Situation privat-wirtschaftlicher Träger von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Deutschland sowie die Frage nach deren Gleichstellung . Weitere Themen waren die Entwicklungen beim Ausbau der Kindertagsbetreuung, die zukünftige, auch finanzielle Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Inhalte des Kinderschutzgesetzes, dessen erster Entwurf gegen Ende des Jahres erwartet wird.

 

Der Fahrplan beim Ausbau der Kindertagesbetreuung werde beibehalten, so Stroppe. Aktuelle Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts ließen darauf schließen, dass die prognostizierte Betreuungsquote bei ca. 38% liegen werde und der ursprünglich mit 35% berechnete Bedarf damit mehr als gedeckt sei. Natürlich gäbe es Unterschiede im Hinblick auf die unterschiedlichen Bundesländer sowie die Größe der Städte. Der Mehrbedarf in Städten werde in den nächsten Jahren schrittweise angepasst. Die neuesten Zahlen des Deutschen Jugendinstituts werden in Kürze veröffentlicht. Die Einschätzungen zur Entwicklung beim Ausbau im Kita-Bereich wurden auch in einem Gespräch mit Frau Dr. Miriam Saati , Leiterin des Referats "Ausbau und Qualität der Kindertagesbetreuung", diskutiert. Ihr bereite derzeit vor allem die weitere Qualitätsentwicklung im Kita-Bereich Kopfschmerzen. Es müsse alles daran gesetzt werden, um die notwendigen Entwicklungen weiter voranzutreiben. Hier setze sie insbesondere auch auf die fachliche Unterstützung des VPK.

 

Mit Herrn Stroppe und Frau Dr. Saati wurden regelmäßige Gespräche sowie ein kontinuierlicher Informations- und Meinungsaustausch verabredet.

 

Am 23. November 2010 schließlich vertraten Michael W. Budig und Werner Schipmann den VPK beim Jahresgespräch der Fachverbände der Erziehungshilfe im Bundesfamilienministerium. Frau Dr. Schmid-Obkirchner, Referatsleiterin und Nachfolgerin von Prof. Dr. Reinhard Wiesner, erläuterte dabei u.a. den Stand der Diskussionen zum neuen Bundeskinderschutzgesetz. Seitens der Fachverbände wurden einige Änderungs- und Ergänzungswünsche vorgetragen.

Weitere Tagesordnungspunkte waren die UN-Kinderrechtskonvention sowie der aktuelle Sachstand zur so genannten "Großen Lösung".

Kritisch vorgetragen wurde seitens der Fachverbände auch das geltende Arbeitszeitgesetz , dessen Arbeitszeitregelungen auf die Erziehungshilfe nicht eins zu eins übertragen werden können und aus Sicht der Verbände auch nicht dürfen, da dadurch der Erziehungs- und Betreuungsprozess erheblich gestört werde. Zudem sind mit der derzeitigen Personalausstattung in der Kinder- und Jugendhilfe die Vorschriften ohnehin nicht über den Dienstplan zu realisieren, ohne weiteres Personal einzustellen. Die ist aus Kostengründen über die Entgelte allerdings nicht realisierbar. Die Fachverbände erbitten hier dringend die Unterstützung des Ministeriums. Der regelmäßige Austausch wird auch zukünftig fortgesetzt.

 

Privat-wirtschaftliche Träger im SGB II und SGB XII

 

Der VPK-Bundesverband hat zu den Regierungsentwürfen zum SGB II sowie SGB XII zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales kritisch Stellung bezogen. Hintergrund dafür ist, dass § 28 SGB II-Entwurf bzw. § 34 SGB XII-Entwurf das sogenannte Bildungspaket für Kinder beinhaltet. Bei der Leistungserbringung auf Grundlage von § 29 SGB II RegE ist in Abs. 3 vorgesehen, dass Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen vorrangig mit gemeinnützigen Trägern, freien Trägern der Jugendhilfe geschlossen werden sollen.
In der Regierungsbegründung werden unter dem Begriff der "freien Träger" offenbar nur gemeinnützige Träger verstanden, da in der Begründung auf Seite 177 zu Abs. 3 ausgeführt wird, dass durch diese Regelungen sichergestellt werden soll, dass die Vereinbarungen vorrangig und in erster Linie mit gemeinnützigen Organisationen abgeschlossen werden sollen. Die Vereinbarungen mit gewerblichen Anbietern sollen hingegen dem gegenüber nachrangig sein.

Das SGB VIII unterscheidet aber lediglich zwischen der freien und der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 SGB VIII). Demnach sind privat-gemeinnützige und privat-gewerbliche Träger grundsätzlich gleichberechtigt zu behandeln. Dies muss auch in § 29 (3) SGB II berücksichtigt werden.
Der VPK befürchtet eine weitere und in der Sache unbegründete Ungleichbehandlung und zudem eine Verletzung der durch Art. 12 GG gesicherten Berufsfreiheit.

 

VPK-Seminar "Auf dem Weg zur ersten Kita"

 

Am 8. und 9. November 2010 veranstaltete der VPK-Bundesverband in Kassel das erste Seminar für Gründer bzw. Träger privat-wirtschaftlicher Kitas. Unter dem Titel "Auf dem Weg zur ersten Kita" behandelte unser Referent Herr Oliver Strube von der Impuls Soziales Management GmbH alle wichtigen Themen, die es bei der Gründung und beim Betrieb einer Kita zu beachten gilt. Die Themenblöcke erstreckten sich von der Erstellung des richtigen pädagogischen Konzepts, der Ausarbeitung einer Wettbewerbsanalyse, dem Management und der Verwaltung einer Kita, der Neukundengewinnung bis hin zum Qualitätsmanagement in Kindertageseinrichtungen. Im Rahmen von Vorträgen, Arbeitsgruppen und im persönlichen Austausch mit dem Referenten erfuhren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, was es beim Aufbau und Betrieb der eigenen Einrichtung zu beachten gilt. Die Resonanz war sehr positiv und so ist eine Fortführung bzw. Wiederholung des Seminars vom VPK für das nächste Jahr geplant. Interessenten können sich gerne an den VPK-Bundesverband wenden.

 

Regelmäßige Prüfung sozialer Einrichtungen

 

Die Länder wollen die Kontrolle von Dienstleistungen sozialer Einrichtungen verstärken . Aus Sicht der Länder sollen durch einen am 26.11.2010 beschlossenen Gesetzentwurf des Landes Berlin die entsprechenden Vergütungssysteme transparenter und nachvollziehbarer ausgestaltet und Vertragsverletzungen besser sanktioniert werden. Der Bundesrat ist dabei der Auffassung, dass die Kontrolle und Finanzierung sozialer Dienstleistungen und die damit verbundene Frage der Leistungsgerechtigkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel im Bereich der Sozialhilfe vor neuen Herausforderungen stehen. So hätte zum Beispiel die "Maserati-Affäre" bei der Treberhilfe Berlin verschiedene systematische Probleme im Bereich des sozialhilferechtlichen Vertragsrechts deutlich werden lassen.

 

Unter anderem wollen die Länder daher für das Personal der sozialen Einrichtungen, das für die unmittelbare Förderung oder Pflege der Leistungsberechtigten zuständig ist, Personalschlüssel festlegen. Dieses Personal präge die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen maßgeblich. Durch die Personalschlüssel sei sicherzustellen, dass die Leistungen auch tatsächlich in der gebotenen Form bei den Berechtigten ankommen.

Zudem möchte der Bundesrat regelmäßige Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Einrichtungen vorschreiben. Diese sollen in angemessenen Zeiträumen oder aufgrund besonderer Vorkommnisse durch die Träger der Sozialhilfe oder beauftragte Dritte geprüft werden. Gegenstand der Prüfungen soll dabei nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch Inhalt, Umfang und Qualität der erbrachten Leistungen sein.

Dieses Gesetz würde zunächst nur für den Bereich des SGB XII gelten. Nach aller Erfahrung aus der Vergangenheit ist allerdings davon auszugehen, dass Teile daraus ihre Übertragung auch auf den SGB VIII-Bereich fänden.

 

Der VPK hält diese Gesetzesinitiative nicht für zielführend und lehnt sie deshalb ab. Mehr Transparenz ist nicht durch die Ausweitung von Prüfungen bei öffentlichen Trägern zu erreichen. Dieses Unterfangen konterkariert geradezu einen gewünschten, notwendigen und politisch gewollten Bürokratieabbau. Bürokratische Kontrollinstrumentarien haben bereits in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt zu den gewünschten Ergebnissen geführt. Hingegen könnte das Instrument von Selbstverpflichtungserklärungen, das sich in vielen Branchen bewährt hat, auch in der Kinder- und Jugendhilfe zu effektiven Ergebnissen führen.

 

Es darf in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, dass im vorliegenden Fall der Treberhilfe in Berlin offenbar die vorhandenen Kontrollinstrumentarien und -möglichkeiten des öffentlichen Trägers (hier des Landes Berlin) völlig unzureichend gegriffen haben. Dies darf nun nicht zu einer Erweiterung allgemeiner Kontrolle, sondern muss zu einem effizienteren Controlling auf Grundlage der gegebenen gesetzlichen Vorschriften führen. Zudem sollte durch ein Gesetz nicht bundesweit eine ganze Branche durch das unwirtschaftliche Verwenden von Finanzmitteln eines Trägers in Berlin unter Generalverdacht gestellt werden.

 

Fachausschuss Kindertagesbetreuung in Stuttgart gegründet

 

Für den Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) war es ein gelungener Ausklang: Nach zwei überaus interessanten und anregenden Tagen beim Kongress „Invest in Future 2010“ , der am 18. und 19. Oktober 2010 von der Konzept-e GmbH in Stuttgart ausgerichtet wurde und sich in diesem Jahr dem Thema „Vereinbarkeit Familie und Beruf – Modelle für verschiedene Lebensphasen“ widmete, unternahm der VPK einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Ausbau seines Betätigungsfeldes Kinderbetreuung und gründete den „Fachausschuss Kitas Baden-Württemberg“.


Gründungsmitglieder sind Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin der Konzept-e GmbH, die seit 2004 die Konzeption und den Aufbau von Kinderhäusern in Baden-Württemberg – vor allem Stuttgart – betreibt und welche den jährlich stattfindenden Kongress „Invest in Future“ vor sieben Jahren initiiert hat, Mathilde Maier, Geschäftsführerin der Rasselbande GmbH, die seit dem Jahr 2002 in Kirchheim unter Teck, Weilheim a. d. Teck und Notzingen Plätze für Kinder im Alter von null bis zehn Jahren bereitstellt sowie Gerlinde Ruzicka-Porbs , Leiterin der Kita Karibu Kids, eine Einrichtung des Trägers pme Familienservice, die in Karlsruhe Kindern von acht Wochen bis zum Alter von drei Jahren eine liebevolle und vielseitige Krippenbetreuung anbietet.


Mit der Einrichtung des Fachausschusses Kitas möchte der VPK die Kompetenzen seiner Mitglieder bündeln und weiter ausbauen, um die Fachexpertise zukünftig immer mehr Mitgliedern – bundesweit – zur Verfügung stellen zu können. „Das Thema Kindertagesbetreuung liegt uns sehr am Herzen“, so Hermann Hasenfuß, Vizepräsident des VPK und Mitglied des Vorstands in Baden-Württemberg. „Wir möchten diesen Bereich im Verband weiter ausbauen und unsere politischen Ziele gemeinsam mit unseren Mitgliedern verfolgen. Daher freuen wir uns sehr, dass uns die Gründung des Fachausschusses Kitas in Stuttgart gelungen ist. Wir werden die Kompetenz des Fachausschusses in unsere Arbeit auf Bundesebene einfließen lassen und auf diese Weise weiter für die Erreichung unserer Ziele eintreten. An erster Stelle steht hier die Gleichstellung der privat-wirtschaftlichen Träger von Kindertageseinrichtungen“, so Hasenfuß weiter.


Der Gründung des Fachausschusses sollen nunmehr auch schnellstmöglich Taten folgen. Privat-wirtschaftliche Kita-Träger, die die Arbeit des Ausschusses unterstützen möchten, können Kontakt mit der für den Kita-Bereich zuständigen Referentin im VPK, Frau Sophia Reichardt, aufnehmen.

 

Stellungnahme von Prof. Dr. Münder zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.01.2009

 

Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.1.2009 (B 3 P 6/08 R) ruft in der Kinder- und Jugendhilfe nach wie vor Unklarheiten hervor. Insbesondere scheinen verschiedentlich öffentliche Träger davon auszugehen, dass die Inhalte dieses Urteils auch auf die Kinder- und Jugendhilfe übertragbar seien. Der VPK hat Prof. Dr. Johannes Münder gebeten, zu dieser Entscheidung des BSG eine Stellungnahme abzugeben.


Darin kommt er zu dem eindeutigen Ergebnis, dass eine Übertragung auf die Kinder- und Jugendhilfe nach derzeitiger Gesetzeslage im SGB VIII nicht zulässig ist, da sich die gesetzliche Rechtslage im SGB XI von der im SGB VIII unterscheidet: Im SGB XI schreibt der Gesetzgeber im Gesetz vor, dass entsprechende einrichtungsbezogene Nachweise zu erbringen sind. Auf dieser Basis hat das BSG in seiner Entscheidung vom 29.1.2009 deswegen neben den Marktpreis (externer Vergleich) nunmehr auch die Gestehungskosten einer Einrichtung mit einbezogen. Rechtsgrundlage für die Einbeziehung der Gestehungskosten ist die gesetzliche Regelung im SGB XI, denn die Anforderungen derartiger Unterlagen ist für die Einrichtung regelmäßig mit Belastungen verbunden. Und Belastungen gegenüber den Privatrechtssubjekten bedürfen einer entsprechenden gesetzlichen Rechtsgrundlage. An einer solchen gesetzlichen Rechtsgrundlage fehlt es im SGB VIII (auch im SGB XII). Deswegen können die Grundsätze der Entscheidung des BSG vom 29.1.2009 nicht auf das SGB VIII (auch nicht auf das SGB XII) übertragen werden. Für eine Übertragung bedarf es einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage.


Nach Auffassung von Prof. Münder bleibt aber zu beachten, dass nicht selten Regelungen aus anderen Sozialgesetzbüchern zu einem späteren Zeitpunkt auch Eingang im SGB VIII finden. Dies war z.B. mit den Bestimmungen der §§ 78a ff. SGB VIII der Fall. Insoweit empfiehlt er, die rechtspolitische Diskussion an dieser Stelle aufmerksam zu beobachten. Wenn der Gesetzgeber eine Ausweitung der Nachweispflichten hinsichtlich der Gestehungskosten verlangt – wie er dies im SGB XI getan hat – so wäre es nach den bisherigen Erfahrungen denkbar, dass dies in einem weiteren Schritt möglicherweise im SGB XII (Eingliederungshilfe) geschieht – nicht zuletzt deswegen, weil dort noch deutlich höhere Kosten entstehen als im Kinder- und Jugendhilfebereich. Wenn dieser Schritt im SGB XII gegangen wird, dann allerdings könnte es sein, dass es auch im SGB VIII zu entsprechenden gesetzlichen Änderungen kommen könnte.

Die vollständige Stellungnahme von Prof. Dr. Münder kann hier nachgelesen werden.

 

2010: 23% der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung

 

Die Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung steigt weiter an. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbanden im November 2010 mitteilte, wurden im März 2010 rund 472.000 Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Dies waren 55.000 Kinder mehr als ein Jahr zuvor. Der Anteil der Kinder in Tagesbetreuung an allen Kindern dieser Altersgruppe (Betreuungsquote) belief sich damit bundesweit auf 23,1% (+ 2,7 Prozentpunkte gegenüber 2009).

 

Wie in den Vorjahren war in den ostdeutschen Bundesländern insgesamt die Betreuungsquote mit 48,1% fast dreimal so hoch wie in den westdeutschen Bundesländern (17,4%). Die höchsten Betreuungsquoten für Kinder unter 3 Jahren gab es in Sachsen-Anhalt (56,0%), gefolgt von Brandenburg (51,0%) und Mecklenburg-Vorpommern (50,8%). Unter den westdeutschen Flächenländern hatte Rheinland-Pfalz mit 20,3% die höchste Betreuungsquote. Die bundesweit niedrigste Betreuungsquote gab es im März 2010 in Nordrhein-Westfalen (14,0%).

 

Den höchsten Anstieg in einem westdeutschen Flächenland gegenüber dem Vorjahr gab es mit + 3,9 Prozentpunkten in Niedersachsen. Die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren erhöhte sich dort von 12,0% auf 15,9%. Nordrhein-Westfalen hatte den geringsten Anstieg in einem westdeutschen Flächenland zu verzeichnen. Die Betreuungsquote stieg um 2,4 Prozentpunkte auf 14,0%. In der Altersgruppe der 3- bis unter 6-Jährigen haben die Eltern von mehr als 1,9 Millionen Kindern ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen. Obwohl die Zahl der betreuten Kinder in dieser Altersgruppe gegenüber dem Vorjahr um rund 16.000 niedriger lag, erhöhte sich die Betreuungsquote auf bundesweit 92,6% (2009: 92,0%). Ursache hierfür war, dass bundesweit die Zahl aller Kinder in dieser Altersgruppe gegenüber dem Vorjahr um 31.000 zurückging.

 

Eine Tabelle mit den ausführlichen Zahlen dieser Pressemitteilung finden Sie unter www.destatis.de.

 

Neuer Flyer "Kitas im VPK"

 

Unser neuer Flyer "Kitas im VPK" ist da. Sie können den Flyer entweder bei uns bestellen oder an dieser Stelle einfach herunterladen.

 

Der VPK - Selbstverständnis und Ziele

 

Der VPK-Bundesverband e.V. ist der einzige bundesweite Dachverband für privat-wirtschaftliche Leistungsträger in der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Mitglieder sind Landes- und Fachverbände sowie Vereine, Verbände und sonstige Körperschaften, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches unterschiedliche Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen.


Der VPK versteht sich als Verband zur Verbesserung der Lebenslagen von Kindern und deren Familien. Er ist mit Hilfe von Vernetzungen und Kooperationen eine interessengeleitete Unterstützung der im VPK zusammengeschlossenen Mitglieder und wird für deren Vertretung gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv.


Der Verband ist von seinem Selbstverständnis her leistungs-, qualitäts- und kostenorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien vertreten. Er wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“ heraus.


Anliegen des VPK ist u.a. der Abbau von Benachteiligungen durch eine rechtliche Gleichstellung aller Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Bei Leistungserbringungen, die in der Kinder- und Jugendhilfe mit Rechtsansprüchen verknüpft sind (leistungsfinanzierte Bereiche), müssen alle Anbieter unabhängig von ihrer Rechtsträgerschaft durch den Gesetzgeber gleichgestellt werden. Der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe tritt daher mit Nachdruck für einen fairen fach- und leistungsbezogenen Qualitätswettbewerb in der Kinder- und Jugendhilfe für alle Leistungsanbieter unabhängig von ihrer Rechtsform ein.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.vpk.de.